Mittwoch, 25. Februar 2009

Burma: 24 politische unter den 6313 freigelassenen Inhaftierten. Sechs davon von der NLD

Gerade mal 24 Politische unter den 6313 freigelassenen Gefangenen. Sechs von der verbotenen Partei der Nationalen Liga für Demokratie; NLD!


Hunderte von Flüchtlinge überqueren täglich den Moi-river Grenzfluss -
morgens


Den ganzen Tag ist ein Kommen und Gehen -
abends



Moulmein liegt momentan unter schwerem Artilleriebeschuss der KNLA/KNU PC und
der Junta (SPDC)



Auch zum 'Black-market' in Mae Sot(d) wird allerlei mitgenommen


Hunderte warten am Grenzübergang zu Thailand auf der "Friendship-bridge"


Gefangene im Arakhan-State



Kinder beim Abfallsortieren auf der Müllhalde bei Mae Sot(d); Grenze Thai / Burma


Kindersoldat in Burma


Überlebende Rohingya in Malaysia; diese wurden von Thai-Militärs aufs offene Meer geschleppt


Geflohene & gefolterte Burmesen haben Angst, nach Burma zurückgeschickt zu werden

jonas m lanter

Unter den 6313 feigelassenen Gefangenen sind nur gerade 24 (in Anführungszeichen) politische dabei. Davon sind erwiesenermassen sechs von der verbotenen Nationalen Liga für Demokratie; NLD.

Unter den Freigelassenen befinden sich neun buddhistische Mönche und eine Nonne. Diese waren öffentlicher Meinung keine politische Inhaftierte, sondern willkürlich festgenommene Männer und Frauen.

Einer der politischen Gefangenen, welcher freigelassen wurde, ist der seit 1990 inhaftierte Dr. Zaw Myint Maung von der Nationalen Liga für Demokratie. Er hat stark unter seiner Isolationshaft und Folter gelitten.
Zaw Naing Htwe, ein anderer in einem Arbeitslager inhaftiert gewesener, wurde zu sechs Jahren verurteilt, denn er hatte einen Brief von seinem älteren Bruder erhalten. Dieser war einer der Anführer der Studentenrevolte von 1988 und ist immer noch inhaftiert!


Es sind aber weiterhin mehr als 2'100 politische Gefangene in Burma unter schwersten Bedingungen inhaftiert. Dies heisst, sie sind in Isolationshaft, in Käfigen eingesperrt und/oder werden gefoltert. Weder erhalten sie medizinische Hilfe noch Nahrungsmittel. Diese müssen von Bekannten oder Verwandten mitgebracht werden. Ein kleines Anbaufeld für Gemüse und Früchte ist die einzige Lebensmittelquelle, die innerhalb der Zuchtstätten und Arbeitslager erlaubt sind. Von diesen muss die Hälfte an die dortigen Gefängniswärter abgegeben werden.

25. Februar 2009