Sonntag, 6. Januar 2008

Burma - Schweiz: Ausgeschaffter 'Stanley Van Tha' wieder zurück

Anmerkung: Die Ausstrahlung des Dokumentarbeitrages "Ausgeschafft" von Irene Marty hat die Schweizer Regierung zum Handeln veranlasst. Mit gutem Ausgang (s. Tagesanzeiger, 5. Januar 2008)


Burma; Stanley Van Tha wieder in der Schweiz

© tagesanzeiger.ch

Ein 2004 nach Burma zurückgeschaffter und dort mehrere Jahre inhaftierter Asylbewerber befindet sich wieder in der Schweiz. Stanley Van Tha wurde von den burmesischen Behörden aus der Haft entlassen und heute von seinen in der Schweiz lebenden Familienangehörigen auf dem Flughafen Zürich-Kloten empfangen. Van Tha treffe seine in der Schweiz lebende Familie, die Frau und ein Kind, teilte das Bundesamt für Migration (BFM) mit. Das BFM und das Eidgenössische Departement für auswärtige Angelegenheiten (EDA) begrüssen die Freilassung.

Das EDA habe sich in Absprache mit dem BFM wiederholt bei den burmesischen Behörden für eine Freilassung eingesetzt. Die Interventionen hätten aber bisher zu keiner Änderung des Urteils geführt. BFM-Direktor Eduard Gnesa sagte am Mittag auf Radio DRS, dass die Bemühungen nun offenbar Früchte getragen haben. Genauere Angaben über Umstände und Zeitpunkt von Van Thas Freilassung lagen am Mittag ebensowenig vor wie Auskünfte zum Gesundheitszustand.

BFM-Sprecher Jonas Montani erklärte gegenüber der Nachrichtenagentur SDA, Van Tha werde von dem Bundesamt nun zu einem Gespräch geladen. Es sei davon auszugehen, dass er in der Schweiz bleiben könne. Frau und Kind dürften bereits im Land bleiben. Die Frau sei zu einem späteren Zeitpunkt als Van Tha eingereist, sagte Montani.

In Rangun den Behörden übergeben

Van Thas Geschichte sorgte für grosses Aufsehen: 2003 wurde sein Asylgesuch sowohl vom BFM als auch von der Asylrekurskommission abgelehnt. Seine Asylgründe wurden als nicht glaubhaft eingestuft. Mitte April 2004 schaffte ihn die Schweiz in die Militärdiktatur Burma aus.

Drei Schweizer Polizisten übergaben ihn am Flughafen von Rangun unverzüglich Vertretern des Regimes, wie die mit dem Fall seit Jahren befasste Burma-Expertin und Filmemacherin Irene Marty heute sagte. Bereits zuvor hätten sich die Schweizer Asylbehörden beim burmesischen Konsulat in Genf über die Indentität Van Thas erkundigt.

Blocher räumte Fehler ein

Im berüchtigten Insein-Gefängnis sei Van Tha gleich zu Beginn drei Tage lang verprügelt worden, wisse sie von ihm selbst, sagte Marty weiter. In der Folge wurde Van Tha zu 19 Jahren Gefängnis verurteilt.

Gemäss Mitteilung des BFM lautete das Urteil auf "Gefährdung der Sicherheit und des Friedens des Landes sowie Fälschung von Stempeln im Pass und illegale Einreise".

Wie Montani erklärte, hatten die Schweizer Behörden diese Reaktion des Regimes zum Ausschaffungszeitpunkt nicht erwartet und die Rückschaffung als zumutbar erachtet. Van Tha sei seit 1996 der erste nach Burma zurückgeschaffte Asylbewerber gewesen. Der damalige Justizminister Christoph Blocher habe die Inhaftierung bedauert. Er hatte wiederholt zugegeben, dass es in dem Fall zu einem Fehler gekommen sei.

Samstag, den 05. Januar 2008